Kindertagespflege "Betreuung im familiären Umfeld"
Sie sind auf der Suche nach einer familiären Betreuung für Ihr Kind, dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir als Kindertagespflegeperson können individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihnen eingehen.
Die Betreuungszeiten können flexibel und individuell nach Ihrem Bedarf angepasst werden.
Professionell:
Wir sind qualifizierte und professionell geschulte
Kindertagespflegepersonen, die an regelmäßigen Erste Hilfe Kursen und
Fortbildungen teilnehmen.
Flexibel:
Durch viele verschiedene Konzepte der Kindertagespflegepersonen
besteht eine Vielfalt an Auswahlmöglichkeiten die perfekte
Kindertagespflege für Sie und Ihr Kind zu finden.
Die Flexibiliät verschiedener Angebote wie z.b. Vollzeit, Teilzeit,
Randzeiten, Wochenend und 24 Std. Betreuung bietet viele Möglichkeiten
für Eltern, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren.
Die Betreuung wird optimal abgestimmt.
Individuell:
Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit aufgrund der
kleinen Gruppe von max. 5 Tageskindern, in der Großtagespflege max. 9,
eine wundervolle und enge Bindung (durch eine feste Bezugsperson) zu
Ihrem Kind aufzubauen.
Wir können den Bedürfnissen Ihres Kindes volle Aufmerksamkeit schenken und individuell auf das Kind eingehen.
Das Kind steht hierbei absolut im Mittelpunkt.
Dies sind ideale Bedingungen um eine optimale Entwicklung zu erziehlen.
Familiär:
Die Kindertagespflege bietet durch Ihre kleine überschaubare Gruppe
eine optimale familiäre Betreuung an. Oftmals findet diese in den
eigenen Räumlichkeiten statt,
in der Großtagespflege mit max. 9 Kindern ist es ebensfalls so familiär wie nirgendwo anders.
Das besondere in der Kindertagespflege
Die Professionelle Kindertagespflege bei einer Tagesmutter/Vater
ist, wie in der Kita auch, ein offizelles staatliches Angebot. Die
Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen
öffentlichen Träger ( Das Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch
qualifizierte Tagesmütter/Väter richtet sich nach dem offiziellen
Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der
Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als
ständiger Anprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung
tritt.
Kindertagespflegepersonen werden in Bezug auf die Räumlichkeiten
und persönlichen Voraussetzungen durch die zuständigen Jugendämter
überprüft und erhalten nach Überprüfung und Antrag eine Pflegeerlaubnis
nach §43 SGB VIII.
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