Vorteile der Kindertagespflege

Kindertagespflege "Betreuung im familiären Umfeld"
 
Sie sind auf der Suche nach einer familiären Betreuung für Ihr Kind, dann sind Sie bei uns genau richtig.
Wir als Kindertagespflegeperson können individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes und Ihnen eingehen.
Die Betreuungszeiten können flexibel und individuell nach Ihrem Bedarf angepasst werden.
 
Professionell:
 
Wir sind qualifizierte und professionell geschulte Kindertagespflegepersonen, die an regelmäßigen Erste Hilfe Kursen und Fortbildungen teilnehmen.
 
Flexibel:
 
Durch viele verschiedene Konzepte der Kindertagespflegepersonen besteht eine Vielfalt an Auswahlmöglichkeiten die perfekte Kindertagespflege für Sie und Ihr Kind zu finden.
Die Flexibiliät verschiedener Angebote wie z.b. Vollzeit, Teilzeit, Randzeiten, Wochenend und 24 Std. Betreuung bietet viele Möglichkeiten für Eltern, Beruf und Familie optimal zu vereinbaren.
Die Betreuung wird optimal abgestimmt.
 
Individuell:
 
Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit aufgrund der kleinen Gruppe von max. 5 Tageskindern, in der Großtagespflege max. 9, eine wundervolle und enge Bindung (durch eine feste Bezugsperson) zu Ihrem Kind aufzubauen.
Wir können den Bedürfnissen Ihres Kindes volle Aufmerksamkeit schenken und individuell auf das Kind eingehen.
Das Kind steht hierbei absolut im Mittelpunkt.
Dies sind ideale Bedingungen um eine optimale Entwicklung zu erziehlen.
 
Familiär:
 
Die Kindertagespflege bietet durch Ihre kleine überschaubare Gruppe eine optimale familiäre Betreuung an. Oftmals findet diese in den eigenen Räumlichkeiten statt,
in der Großtagespflege mit max. 9 Kindern ist es ebensfalls so familiär wie nirgendwo anders.
 
Das besondere in der Kindertagespflege
 
Die Professionelle Kindertagespflege bei einer Tagesmutter/Vater ist, wie in der Kita auch, ein offizelles staatliches Angebot. Die Vermittlung, Überwachung und Finanzierung erfolgt durch einen öffentlichen Träger ( Das Jugendamt). Die Betreuung der Kinder durch qualifizierte Tagesmütter/Väter richtet sich nach dem offiziellen Bildungsplan des jeweiligen Bundeslandes. Die Arbeit in der Kindertagespflege erfolgt in engem Kontakt mit dem Jugendamt, das als ständiger Anprechpartner und zugleich Kontrollinstanz in Erscheinung tritt.
 
Kindertagespflegepersonen werden in Bezug auf die Räumlichkeiten und persönlichen Voraussetzungen durch die zuständigen Jugendämter überprüft und erhalten nach Überprüfung und Antrag eine Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII.

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